| Wer ist der Eigentümer der Domain? |
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| Geschrieben von: Michael Lieder |
| Donnerstag, den 20. August 2009 um 22:33 Uhr |
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Eigentümer ist der bei der DENIV eG eingetragene Inhaber einer Domain. Wir tragen immer unsere Kunden als Domaininhaber und evtl. auch als Admin C ein. So gehört die Domain auch bei einer Kündigung immer Ihnen. Der Domaininhaber (Holder) ist der Vertragspartner der Registrierungsstelle und damit der an der Domain materiell Berechtigte, der auch die weiteren Ansprechpartner, also administrativen Ansprechpartner („Admin-C“), Technischen Kontakt („Tech-C“) und Betreuer des Name-Servers („Zone-C“), benennen darf. Daneben ist er jedoch auch eine der unter Umständen z.B. als Störer haftbaren Personen und hat daher nach deutscher Rechtsprechung auch eine Prüfungspflicht, um im Falle einer Rechtsverletzung auch als der willentlich und adäquat kausal Verantwortliche als Störer haftbar gemacht werden zu können. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine natürliche Person handelt, ist die entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz mitzuteilen. Wer verwaltet die deutsche Domain (.de)? Die DENIC eG ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top Level Domain .de und damit verantwortlich für den Betrieb und die technische Stabilität einer wichtigen Ressource des deutschen Internets. Die DENIC stellt für die Domainverwaltung ein automatisches elektronisches Registrierungssystem zur Verfügung und betreibt ein weltweites Netz von Nameservern, das sicherstellt, dass über 13 Millionen .de-Domains weltweit und rund um die Uhr erreichbar sind. In Deutschland (de - Domain) können sie bei der DENIC eG nachsehen wer Inhaber eines Domainnamen ist. Dazu einfach über den Link: http://www.denic.de/ eine sogenante whois Abfrage starten. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. August 2009 um 14:20 Uhr |



