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WLAN Internetverbindung angezapft PDF Drucken E-Mail

– Haftung bei WLAN-Missbrauch

Am 1.7.2008 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden: Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Verbindung haften nicht für unbefugten Zugang Dritter.

Ein Tonträger wird ohne Einwilligung des Inhabers auf einer Tauschbörse im Internet angeboten. Der Tonträgerinhaber verklagt den Inhaber des Internetanschlusses, von dem aus der Tonträger angeboten wird und verlangt Schadensersatz sowie Unterlassung. Der Angeklagte hat ein Alibi, er war zur fraglichen Zeit im Urlaub. Der Tonträgerinhaber besteht weiterhin auf seine Ansprüche, denn offensichtlich hat sich ein Dritter per WLAN Zugang zum Internetanschluss verschafft, um den Tonträger anzubieten.
Der Angeklagte habe die mit dem Internetanschluss eröffnete Gefahrenquelle so sicherzustellen, dass Dritte diesen nicht illegal nutzen. Der Missbrauch von WLAN-Verbindungen sei allgemein bekannt und mit folgenden Sicherheitsvorkehrungen zu schützen: 
 
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