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Vorratsdaten-Urteil PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michael Lieder   
Dienstag, den 02. März 2010 um 16:08 Uhr

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in Deutschland nun nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 02-03-2010, dass die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis nicht vereinbar.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an Sicherheit für die Daten und es gebe keine Angaben, wofür die Daten überhaupt gebraucht werden sollen. Dann kritisierten die Richter noch eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Das Karlsruher Gericht schließt eine grundsätzliche Speicherung der Daten nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich bei den Providern zu löschen.

Die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung fand schon am 15. 12. 2009 statt. Nachdem das Verfassungsgericht in der Vergangenheit die geplanten Sicherheitsgesetze der Regierung deutlich beschränkt hat, hat sich die Frage gestellt, ob die zuständigen Verfassungsrichter eben so entscheiden – oder ob sie die Speicherung für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen hatten sie die Vorrats-Speicherung von Telekommunitationsdaten zwar vorübergehend gebilligt, deren Auswertung bei der Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt.

Nach diesem Gesetz werden bereits seit 2008 alle Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie die Standortdaten von Handy´s für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im Massenklageverfahren in  hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das auf einer EU-Richtlinie eingeführt werden sollte. Es gibt drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34.900 Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Über gut 60 Verfahren wurde im vergangenen Dezember in Karlsruhe exemplarisch verhandelt. (2010-03-02 ML CSP24)

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 16:22 Uhr
 
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