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| Vorratsdaten-Urteil |
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in Deutschland nun nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 02-03-2010, dass die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis nicht vereinbar. |
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